Wegweiser zum Erhalt der TAFEL-Card
Die Tafel Alzey ist ein ökumenisches Hilfsprojekt, das von der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Alzey und Umgebung (ACK Alzey) initiiert wurde. Rund 100 Menschen arbeiten hier ehrenamtlich mit; sie erhalten für ihre Arbeit kein Geld, sondern nutzen ihre Freizeit, um Menschen zu helfen, die nur über geringe Einkünfte verfügen.
Eine Tafel darf Lebensmittel nur an Menschen weitergeben, die den täglichen Lebensunterhalt für sich und ihre Familien nicht selbst decken können. Wer Kunde werden möchte, muss deshalb seine Berechtigung durch die Vorlage eines Bescheides über den Erhalt von staatlichen Sozialleistungen nachweisen.
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Voraussetzungen
Voraussetzungen zum Erhalt sind:
Wohnort im Gebiet der Tafel
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Erhalt von staatlichen Leistungen
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Persönliches Erscheinen oder Vollmacht
Albig
Alzey
Armsheim
Bechenheim
Bechtolsheim
Bermersheim v.d.H.
Biebelnheim
Bornheim
Dintesheim
Dittelsheim-Heßloch
Eckelsheim
Ensheim
Eppelsheim
Erbes-Büdesheim
Esselborn
Flomborn
Flonheim
Framersheim
Freimersheim
Frettenheim
Gabsheim
Gau-Bickelheim
Gau-Heppenheim
Gau-Odernheim
Gau-Weinheim
Gumbsheim
Gundersheim
Hangen-Weisheim
Hochborn
Kettenheim
Lonsheim
Mauchenheim
Monzernheim
Nack
Nieder-Wiesen
Ober-Flörsheim
Offenheim
Schornsheim
Siefersheim
Spiesheim
Stein-Bockenheim
Sulzheim
Vendersheim
Wahlheim
Wallertheim
Wendelsheim
Wöllstein
Wonsheim
Wörrstadt
Bitte bringen Sie einen gültigen amtlichen Nachweis mit, aus dem hervorgeht, dass Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- BAföG
Sonderfälle wie Privatinsolvenz, Rente oder ein anderes Erwerbseinkommen in vergleichbarer Höhe werden ausschließlich durch das Caritaszentrum Alzey oder das Diakonische Werk Alzey-Worms geprüft.
Sie müssen die TAFEL-Card persönlich beantragen.
Können Sie nicht persönlich erscheinen (z.B. wegen Krankheit, Arbeitszeit bei „Aufstockern“ u.ä.), kann dies eine andere Person für Sie nur dann erledigen, wenn sie ihr eine schriftliche Vollmacht mitgeben.
Berechtigungsausweis
Der zum Erhalt der TAFEL-Card und damit zum Bezug der Lebensmittel erforderliche Berechtigungsausweis kann bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Öffnungszeiten beantragt werden:
Erhalt der TAFEL-Card
Nach erfolgter Berechtigungsprüfung gehen Sie mit dem Berechtigungsausweis bitte zur Tafel Alzey, Friedrichstr. 3, 55232 Alzey. Dort erhalten Sie Ihre TAFEL-Card.
Büro-Öffnungszeiten für Neuausstellung/Verlängerung
MO bis FR NUR von 09.00 bis 12.00 Uhr
DI 13.00 bis 16.00 Uhr
Wie Sie uns finden...
Regelung für die Warenausgabe
Die Tafeln bieten keine Vollversorgung, sondern nur eine Zusatzversorgung. Bei dieser Zusatzversorgung gibt es keine Ansprüche, sondern es gilt der Grundsatz der Solidarität und des Aufteilens. Wir teilen auf, was an diesem Tag gespendet wurde.
Die Ausgabe erfolgt zu wechselnden Wochentagen gemäß dem auf der TAFEL-Card aufgedruckten Farbpunkt, immer 14 - 16 Uhr.
Keine Warenausgabe außerhalb dieser Ausgabezeiten!
Verlängerung der TAFEL-Card
Es ist erneut die Vorlage eines gültigen amtlichen Nachweises über den Erhalt von Sozialleistungen bei einer der obengenannten Stellen erforderlich. Die Ausstellung der neuen TAFEL-Card erfolgt wieder in der Tafel-Geschäftsstelle; dabei müssen Sie die abgelaufene TAFEL-Card mitbringen.