Kundin oder Kunde werden

Was muss ich tun, um bei der Tafel einkaufen zu können? Wie bekomme ich eine Berechtigung für die Tafel?

Wegweiser zum Erhalt der TafelCard

Wer bei der Tafel Kundin oder Kunde werden möchte, muss seine Berechtigung nachweisen. Eine Tafel darf Lebensmittel nur an Menschen weitergeben, die den täglichen Lebensmittelbedarf für sich und ihre Familien nicht selbst decken können. Wenn Sie bei uns Kundin oder Kunde werden möchten und die Vorteile eines Einkaufs bei der Tafel nutzen möchten, müssen Sie deshalb bestimmte Voraussetzungen erfüllen – siehe unten. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die sogenannte TafelCard, die Ihren Namen und die Anzahl der Personen im Haushalt enthält. Die Karte ist bei jedem Einkauf mitzubringen.

 

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Tafel Alzey, 55232 Alzey, Friedrichstraße 3

Voraussetzungen

Voraussetzungen zum Erhalt der TafelCard sind:

Wohnorte im Gebiet der Tafel

Albig
Alzey
Armsheim
Bechenheim
Bechtolsheim
Bermersheim v.d.H.
Biebelnheim
Bornheim
Dintesheim
Dittelsheim-Heßloch
Eckelsheim
Ensheim
Eppelsheim
Erbes-Büdesheim
Esselborn
Flomborn
Flonheim
Framersheim

 

Freimersheim
Frettenheim
Gabsheim
Gau-Bickelheim
Gau-Heppenheim
Gau-Odernheim
Gau-Weinheim
Gumbsheim
Gundersheim
Hangen-Weisheim
Hochborn
Kettenheim
Lonsheim
Mauchenheim
Monzernheim
Nack
Nieder-Wiesen

Ober-Flörsheim
Offenheim
Partenheim
Schornsheim
Siefersheim
Spiesheim
Stein-Bockenheim
Sulzheim
Vendersheim
Wahlheim
Wallertheim
Wendelsheim
Wöllstein
Wonsheim
Wörrstadt

Erhalt von staatlichen Leistungen

Um die TafelCard zu erhalten, muss der Erhalt von staatlichen Sozialleistungen beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, BAföG o.ä. nachgewiesen werden. Auch Sonderfälle wie geringe Rente, Privatinsolvenz u. ä. können berücksichtigt werden. Die Prüfung geschieht in den Büros der Kirchengemeinden, der Caritas oder der Diakonie, die einen Berechtigungsnachweis ausstellen. 

 

Berechtigungsnachweis

Der zum Erhalt der TafelCard und damit zum Bezug der Lebensmittel erforderliche Berechtigungsnachweis muss von Ihnen persönlich beantragt werden. Können Sie nicht persönlich erscheinen (z.B. wegen Krankheit, Arbeitszeit bei „Aufstockern“ u.ä.), kann dies eine andere Person für Sie nur dann erledigen, wenn Sie ihr eine schriftliche Vollmacht mitgeben. WICHTIG: Bitte bringen Sie den amtlichen Nachweis mit, aus dem hervorgeht, dass Sie Bezieher von staatlichen Sozialleistungen sind.
Bei
folgenden Stellen kann der Berechtigungsnachweis zu den angegebenen Öffnungszeiten beantragt werden.

Evang-Büro-web

Adresse: Alzey, Obermarkt 13
Öffnungszeiten: Montag 9-12 Uhr, Dienstag 10-13 Uhr, Donnerstag 14-16 Uhr (Donnerstag geschlossen 15.07.-23.08.24)

Kath-Pfarramt-web

Adresse: Alzey, Kirchenplatz 8
Öffnungszeiten:
Dienstag 13-18 Uhr, Mittwoch 8-12.30, Donnerstag 9.30-12.30 13-18 Uhr, Freitag 8-12 Uhr

CafeAsyl-web

Adresse: Alzey, Schlossgasse 18
Öffnungszeiten:
Montag 9-17 Uhr, Donnerstag 10-15 Uhr

CarZentrum

Adresse: Alzey, Obermarkt 25
Öffnungszeiten:
Dienstag, Donnerstag 9-11 Uhr

EvDekanat

Adresse: Alzey, Fischmarkt 3
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
9-12 Uhr

Sonderfälle wie Privatinsolvenz, Rente oder ein anderes Erwerbseinkommen in vergleichbarer Höhe werden ausschließlich
durch das Caritaszentrum Alzey 06731 – 941598, Frau Hammes oder das Diakonische Werk Rheinhessen 06731 – 95030, Frau Körbes geprüft.

Caritas Zentrum

Tel. 06731 – 941598 (Frau Hammes)
info@caritas-alzey.de
Obermarkt 25 – 55232 Alzey

Diakonisches Werk

Tel. 06731 – 95030 (Frau Körbes)
sandra. koerbes@diakonie-rheinhessen.de
Schlossgase 14 – 55232 Alzey

Erhalt der TafelCard

Nach erfolgter Berechtigungsprüfung gehen Sie mit dem Berechtigungsnachweis zur Tafel Alzey, Friedrichstr. 3, 55232 Alzey. Dort erhalten Sie Ihre TafelCard, mit der Sie bis zu fünfmal im Monat an festen Terminen gegen einen geringen Betrag einkaufen können. 

Büro-Öffnungszeiten für Neuausstellung/Verlängerung

Montag bis Freitag NUR von 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 13.00 bis 16.00 Uhr

Regelung für die Warenausgabe

Die Tafeln bieten keine Vollversorgung, sondern nur eine zusätzliche Hilfe. Zu dieser Hilfe gibt es keinen Anspruch, sondern es gilt der Grundsatz der Solidarität und des Aufteilens. Wir teilen auf, was an diesem Tag gespendet wurde.

Zum aktuellen Ausgabekalender gelangen Sie hier.

Die Ausgabe erfolgt zu wechselnden Wochentagen gemäß dem auf der TafelCard aufgedruckten Farbpunkt, immer 14 – 16 Uhr.

Keine Warenausgabe außerhalb dieser Ausgabezeiten!